Aktuelle Besuchsregelungen
06.04.2021
Liebe Angehörige, liebe Besucher*innen,
Besuche sind in unserer Einrichtung ohne Termin, aber unter den unten genannten Regelungen möglich.
Hinweis: Nach der Rückkehr unserer Einrichtungsleitung aus der Elternzeit werden wir gemäß dem aktuellen Bund-Länderbeschluss und dem Infektionsschutzgesetz unsere Modalitäten anpassen.
1.) Besuchszeiten können wir leider weiterhin nur eingeschränkt anbieten, um die erforderlichen Auflage erfüllen zu können. Sie sind aktuell wie folgt:
montags bis freitags von 10.00 – 12.00 Uhr
montags bis sonntags von 14.00 – 17.30 Uhr
An Feiertagen von 14.00 - 17.00 Uhr
Wir bitten Sie, die Dauer des Besuches auf die Besuchszeit zu begrenzen.
Bitte machen Sie sich 5 Minuten vor Ablauf der Besuchszeit auf den Weg zum Ausgang, damit unsere Mitarbeiter*innen den Empfangsdienst pünktlich beenden können.
Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
2.) Möglich sind zwei Besuche pro Tag und pro Bewohner*in jeweils durch maximal zwei Personen aus einem Hausstand.
3.) Wir bieten Besucher*innen einen Schnelltest (PoC-Test) zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung an:
montags von 14.00 – 16.00 Uhr, letzter Einlass 15:45 Uhr
dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr, letzter Einlass 15:45 Uhr
donnerstags von 14:00 - 17:00 Uhr, letzter Einlass 16:45 Uhr
samstags von 14:00 - 16:00 Uhr, letzter Einlass 15:45 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann, bis wir Sie zum Testen einlassen können. Auf das Testergebnis müssen Sie ca. 15 Minuten draußen warten.
Erst nach Vorliegen des Testergebnisses kann ein Zutritt zur Einrichtung gewährt werden. Alternativ akzeptieren wir auch einen negativen Test (PCR oder PoC), wenn dieser nicht älter als 48 Stunden ist. Laut aktuller Verordnung ist der Zutritt zu verweigern, wenn ein/e Besucher*in kein Kurzscreening u./o. keinen Test durchführen möchte bzw. der PoC-Test (Schnelltest) positiv ausfällt.
Ergänzender Hinweis: Laut der aktuellen Allgemeinverfügung Pflege und Besuche darf ein Test nur abgelehnt werden, wenn medizinische Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung einer Testung entgegenstehen.
4.) Tragen Sie bitte durchgängig eine FFP2-Maske sowie einen Schutzkittel (den wir zur Verfügung stellen) während Sie durch das Haus gehen und halten Sie mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Bewohner*innen.
5.) Besuche auf dem Zimmer sind erlaubt. Ein Aufenthalt in den Fluren, im Foyer oder in den Wohnküchen ist nicht gestattet. Behalten Sie bitte während des gesamten Besuchs Ihren Schutzkittel sowie die FFP2-Maske an. Berührungen sind nur zulässig, wenn Besucher*innen wie Bewohner*innen eine gründliche Händedesinfektion durchgeführt haben, und der/die Bewohner*in einen Mund-Nasen-Schutz trägt.
6.) Besuche während der Sterbephase sind zulässig. Eine Absprache muss mit der Einrichtungsleitung oder der Pflegedienstleitung erfolgen.
7.) Ein Besuch bei positiv getesteten Bewohner*innen ist nicht möglich. Dies kann eventuell nur in Absprache mit der Einrichtungsleitung und der unteren Gesundheitsbehörde unter strengen Auflagen erfolgen.
8.) Bewohner*innen dürfen das Haus verlassen, sofern die Regeln der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich eingehalten werden. Bewohner*innen und Besucher*innen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung. Bei der Rückkehr und drei Tage danach müssen wir den/die jeweilige/n Bewohner*in testen. Wenn Sie daher Ihre Angehörigen abholen möchten, ist dies kein Problem. Bitte bringen Sie den Nachweis eines negativen Covid_19-Tests.
Bitte beachten Sie: ein Aufenthalt im Garten ist leider nicht möglich, bitte verlassen Sie das Gelände.
8.) Bewohner*innen dürfen das Haus verlassen, sofern die Regeln der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich eingehalten werden. Bewohner*innen sowie die Besucher*innen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung. Wenn Sie daher Ihre/n Angehörige/n abholen möchten, ist dies kein Problem. Bei der Rückkehr und drei Tage danach müssen wir den/die jeweiligen Bewohner*in testen.
9.) Des Weiteren bitten wir Sie, nicht zu kommen, wenn Sie unter Erkältungssymptomen leiden. Wir sind dazu angehalten, Besuche nicht zu gestatten, wenn Besucher*innen Symptome einer Erkältung haben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die Maßnahmen, die wir treffen müssen und für Ihre Kooperationsbereitschaft.
Ihr Wilhelm Augusta Stift
Helena Kuhlmann
Einrichtungsleitung
Herzlich willkommen im Wilhelm-Augusta-Stift!
Das helle und lebendige Haus bietet älteren Menschen ein wohnliches Zuhause mit Angeboten in den Bereichen Wohnen, Pflege, Begegnung, Bildung, Erholung und Geselligkeit. Für Menschen mit Demenz wurde ein spezieller Wohnbereich mit orientierungserleichternder Umgebung eingerichtet. Nur ein paar Schritte von der „Sieker Schweiz“ und der Stadtbahnhaltestelle „Sieker“ zur Innenstadt entfernt, bietet unser Haus ein großes Angebot an Aktivitäten. Die Parkanlage am Haus lädt zum Entspannen ein.
Machen Sie sich ein Bild von uns! Hier im Internet oder mit unserer Hausbroschüre. Leider dürfen Sie aufgrund der aktuellen Pandemie nicht persönlich vorbeikommen!
Nicht ausdrücklich erwähnte Angebote für ältere Menschen (Seniorentreffs, Seniorenreisen, betreutes Wohnen, ambulante Pflege, Intensivpflege) können wir vermitteln.
Anja Freunscht
Einrichtungsleitung
Das Seniorenzentrum Wilhelm-Augusta-Stift im Überblick
Langzeitpflege | 110 Plätze |
Kurzzeitpflege | 6 Plätze |
Tagespflege | 12 Plätze |
Bewohner(innen) | 116 Plätze |
Einzelzimmer | 74 Zimmer |
Doppelzimmer | 23 Zimmer |
- Probewohnen möglich!