Eingeschränkte Öffnung des Hauses für Besucher*innen
14.01.2021
Liebe Angehörige, liebe Besucher*innen,
ab dem 19.01.2021 sind in unserem Haus wieder Besuche möglich , wenn auch in eingeschränktem Rahmen. Voraussetzung für einen Besuch ist ein negativer Coronatest.
1.) Unsere Besuchszeiten sind ab dem 19.01.2021 wie folgt:
Dienstags von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.30 Uhr
Donnerstags von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.30 Uhr
Samstags von 14.00 – 16.00 Uhr
Feiertage von 14.00 - 16.00 Uhr
Die Dauer des Besuches ist auf die Besuchszeit begrenzt.
Bitte machen Sie sich 5 Minuten vor Ablauf der Besuchszeit auf den Weg zum Ausgang, damit unsere Mitarbeiter*innen den Empfangsdienst pünktlich beenden können.
2.) Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist nur eine Person pro Bewohner*in und Besuch gestattet.
3.) Wir bieten Besucher*innen einen Schnelltest (PoC-Test) nach vorheriger Vereinbarung an. Testungen bieten wir zu folgenden Zeiten an:
Dienstags von 10.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Donnerstags von 15.00 – 17.00 Uhr
Samstags von 14.00 – 16.00 Uhr
Tragen Sie sich in die ausliegende Liste am Empfang ein oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 0521-9213422.
Das Telefon ist dienstags und donnerstags von 10.00 – 12.00 Uhr besetzt. Auf das Testergebnis müssen Sie ca. 15 Minuten warten.
Erst nach Vorliegen des Testergebnisses kann ein Zutritt zur Einrichtung gewährt werden. Alternativ akzeptieren wir auch einen negativen Test (PCR oder PoC), wenn dieser nicht älter als 72 Stunden ist. Der Zutritt ist zu verweigern, wenn ein/e Besucher*in kein Kurzscreening durchführen möchte bzw. der PoC-Test (Schnelltest) positiv ausfällt.
Ergänzender Hinweis: Laut der aktuellen Allgemeinverfügung Pflege und Besuche darf ein Test nur abgelehnt werden, wenn medizinische Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung einer Testung entgegenstehen.
4.) Tragen Sie bitte durchgängig eine FFP2-Maske sowie einen Schutzkittel (den wir zur Verfügung stellen) während Sie durch das Haus gehen und halten Sie mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Bewohner*innen.
5.) Besuche auf dem Zimmer sind erlaubt. Ein Aufenthalt in den Fluren, im Foyer oder in den Wohnküchen ist nicht gestattet. Behalten Sie während des gesamten Besuchs Ihren Schutzkittel sowie die FFP2-Maske an. Berührungen sind nur zulässig, wenn Besucher*innen wie Bewohner*innen eine gründliche Händedesinfektion durchgeführt haben, und der/die Bewohner*in einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Wenn möglich, sprechen Sie sich mit anderen Angehörigen ab, wenn es sich um Besuche in einem Doppelzimmer handelt. Bei Anwesenheit von zu vielen Personen ist gerade in der kalten Jahreszeit eine gute Durchlüftung nicht möglich.
6.) Besuche während der Sterbephase sind zulässig. Eine Absprache muss mit der Einrichtungsleitung oder der Pflegedienstleitung erfolgen.
Hinweis: Ein Besuch bei positiv getesteten Bewohner*innen ist nicht möglich. Dies kann eventuell nur in Absprache mit der Einrichtungsleitung und der der unteren Gesundheitsbehörde unter strengen Auflagen erfolgen.
7.) Besuche im Außenbereich sind aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht mehr möglich. Es steht Ihnen aber frei, die/den Bewohner*in mitzunehmen (siehe Punkt 7) oder auch für einen Spaziergang das Gelände zu verlassen.
8.) Bewohner*innen dürfen das Haus verlassen, sofern die Regeln der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich eingehalten werden. Bewohner*innen sowie die Besucher*innen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung. Wenn Sie daher Ihre/n Angehörige/n abholen möchten, ist dies kein Problem.
Bitte beachten Sie: ein Aufenthalt im Garten ist leider nicht möglich, verlassen Sie bitte dazu das Gelände. Bei der Rückkehr und drei Tage danach müssen wir den/die jeweiligen Bewohner*in testen.
9.) Des Weiteren bitten wir Sie, nicht zu kommen, wenn Sie unter Erkältungssymptomen leiden. Wir sind dazu angehalten, Besuche nicht zu gestatten, wenn Besucher*innen Symptome einer Erkältung haben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die Maßnahmen, die wir treffen müssen und für Ihre Kooperationsbereitschaft.
Ihr Wilhelm Augusta Stift
Anja Freunscht
Einrichtungsleitung
Herzlich willkommen im Wilhelm-Augusta-Stift!
Das helle und lebendige Haus bietet älteren Menschen ein wohnliches Zuhause mit Angeboten in den Bereichen Wohnen, Pflege, Begegnung, Bildung, Erholung und Geselligkeit. Für Menschen mit Demenz wurde ein spezieller Wohnbereich mit orientierungserleichternder Umgebung eingerichtet. Nur ein paar Schritte von der „Sieker Schweiz“ und der Stadtbahnhaltestelle „Sieker“ zur Innenstadt entfernt, bietet unser Haus ein großes Angebot an Aktivitäten. Die Parkanlage am Haus lädt zum Entspannen ein.
Machen Sie sich ein Bild von uns! Hier im Internet oder mit unserer Hausbroschüre. Leider dürfen Sie aufgrund der aktuellen Pandemie nicht persönlich vorbeikommen!
Nicht ausdrücklich erwähnte Angebote für ältere Menschen (Seniorentreffs, Seniorenreisen, betreutes Wohnen, ambulante Pflege, Intensivpflege) können wir vermitteln.
Anja Freunscht
Einrichtungsleitung
Das Seniorenzentrum Wilhelm-Augusta-Stift im Überblick
Langzeitpflege | 110 Plätze |
Kurzzeitpflege | 6 Plätze |
Tagespflege | 12 Plätze |
Bewohner(innen) | 116 Plätze |
Einzelzimmer | 74 Zimmer |
Doppelzimmer | 23 Zimmer |
- Probewohnen möglich!